Personalisierte Brustkrebstherapie: BRCA-Mutationen erkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird PatientInnen mit der Diagnose eines Mamma-, Ovarial- Pankreas-, oder Prostatakarzinoms eine humangenetische Untersuchung als Grundlage für eine Therapieentscheidung empfohlen.

In diesem Fall müssen die Kriterien für den Verdacht auf eine familiäre Form der Erkrankung nicht erfüllt sein.

Wir haben für Sie zusammengefasst, wie eine solche humangenetische Untersuchung eine mögliche BRCA-Mutation nachweisen kann und welche Relevanz ein positiver Befund für die personalisierte Therapie der PatientInnen haben kann.

BRCA-Gene

BRCA ist die englische Abkürzung für BReast CAncer (Brustkrebs).

BRCA-Gene spielen bei Brustkrebs eine entscheidende Rolle: Eine Mutation in einem der BRCA-Gene (BRCA1 und BRCA2) erhöht das Risiko für die Entstehung von Brustkrebs, aber auch von Eierstockkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Prostatakrebs.

Wird eine BRCA-Mutation gefunden, kann sich daraus potentiell die Indikation für eine personalisierte, medikamentöse Therapie beispielsweise mit PARP-Inhibitoren ergeben.

BRCA-Mutationen mit  molekulargenetischen Tests erkennen 

Ein Test am Tumorgewebe sucht nach sogenannten somatischen Mutationen, die im Laufe des Lebens erworben wurden.
Ein Blutprobentest dient zur Abklärung einer eventuell vorhandenen Keimbahnmutation, die ggf. ererbt ist und an die Nachkommen weitergegeben werden kann.

Gentests am Tumorgewebe: Somatische BRCA-Mutationen können nachgewiesen werden

  • Eine Gewebeprobe wird entnommen und auf genetische Veränderungen überprüft.
  • Die genetische Untersuchung ist Voraussetzung für die Indikationsstellung zur personalisierten, medikamentösen Therapie mit PARP-Inhibitoren wie z. B. Olaparib
  • Die Untersuchung des Tumorgewebes kann somatische Mutationen feststellen
  • Bei Nachweis einer pathogenen BRCA-Variante (Klasse 4/5) sollte im Anschluss eine gezielte Testung an einer Blutprobe erfolgen.

Fazit: Bei Nachweis einer pathogenen Mutation im Tumorgewebe sollte eine gezielte Testung hinsichtlich dieser BRCA-Mutation an einer Blutprobe erfolgen, um zu klären, ob es sich um eine Keimbahnmutation oder eine auf die Tumorzellen beschränkte somatische Mutation handelt. Dies ist für die Nachsorge bei der Patientin selbst sowie für die Risikoeinschätzung für gesunde Familienangehörige sowie ggf. eine prädiktive Testung in der Familie von klinischer Bedeutung.  Eine genetische Beratung durch FachärztInnen für Humangenetik oder ÄrztInnen mit entsprechender Zusatzqualifikation wird empfohlen und ist nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor einer prädiktiven Testung obligatorisch.

Gentests per Blutprobe: BRCA-Keimbahnmutationen können nachgewiesen werden 

Ein Gentest anhand einer Blutprobe kann derzeit bei PatientInnen mit Brustkrebs, Eierstockkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Prostatakrebs durchgeführt werden. Eine Blutprobe reicht hierbei aus, da Keimbahnmutationen in allen Körperzellen vorkommen.

  • Der BRCA-Gentest per Blutprobe unter therapeutischen Gesichtspunkten dient der diagnostischen genetischen Untersuchung.
  • Die genetische Untersuchung kann einen Ansatzpunkt für eine personalisierte, medikamentöse Therapie beispielsweise mit bestimmten PARP-Inhibitoren ergeben.

Fazit: Ein BRCA-Test an einer Blutprobe dient zur Diagnostik einer Keimbahnmutation. Die Untersuchung fällt unter das Gendiagnostikgesetz (GenDG) und erfordert eine entsprechende Aufklärung und Einwilligung. Bei einer diagnostischen Testung kann diese nach GenDG durch den behandelnden Arzt veranlasst werden. Eine evtl. anschließende gezielte prädiktive Testung von Familienangehörigen darf nur durch FachärztInnen für Humangenetik oder ÄrztInnen mit Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Wie lange dauert die Testauswertung?

  • Gentests am Tumorgewebe
    Der Befund liegt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen vor.
  • Gentests per Blutprobe
    Bei therapierelevanten Analysen kann die Befundung per „Fast-Track-Analyse“ ebenfalls innerhalb von ca. 2-3 Wochen vorliegen.

Zielgerichtete Therapie bei BRCA-Mutationen

Die Inhibition von PARP1 und PARP2 spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Behandlung von Eierstock-, Mamma-, Pankreas- und Prostatakarzinomen.

Die Zulassung einer Olaparibtherapie ist an den Nachweis einer BRCA-Mutation gebunden. Bei Eierstockkrebs und Prostatakrebs kann die Diagnostik an Tumorgewebe oder Blut erfolgen. Bei Brustkrebs und Bauchspeicheldrüsenkrebs wird derzeit der Nachweis einer Keimbahnmutation gefordert, wobei die Zulassung zur Testung an Tumorgewebe aktuell beantragt ist.

Der PARP-Inhibitor Lynparza® (Wirkstoff Olaparib) wurde zunächst von der European Medicines Agency (EMA) zur Behandlung von Ovarialkarzinomen zugelassen und zeigte eine Verlängerung der progressionsfreien Überlebenszeit nachdem der betreffende Tumor durch eine vorausgegangene Chemotherapie verkleinert oder beseitigt wurde. Im Laufe der Zeit wurde der Wirkstoff Olaparib in spezifischen klinischen Konstellationen von der EMA ebenfalls zur Behandlung weiterer Tumorentitäten zugelassen, darunter Pankreaskarzinome und metastasierte Prostatakarzinome. Voraussetzung für die Olaparibtherapie ist in allen Fällen der Nachweis einer pathogenen BRCA1– oder BRCA2-Mutation in der Keimbahn oder als somatische Mutation des Tumors. In der Behandlung von Eierstockkrebs sind inzwischen allerdings auch andere PARP-Inhibitoren zugelassen, die Biomarker-unabhängig eingesetzt werden können.