Hinweisgeberschutz

Wir stehen für Transparenz und Vertrauen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, sichere und vertrauliche Meldekanäle für Hinweise auf Missstände bereitzustellen. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen, eine offene Unternehmenskultur zu fördern, in der Hinweise auf Rechtsverstöße, Fehlverhalten odersonstige Unregelmäßigkeiten ernst genommen und geschützt behandelt werden.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über unser Hinweisgebersystem und den sicheren Umgang mit Ihren Meldungen – anonym, vertraulich und gesetzeskonform. Gemeinsam sorgen wir für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in unserem Unternehmen.

Wir bieten Ihnen sichere und vertrauliche Möglichkeiten, um Hinweise auf mögliche Verstöße oder Missstände zu melden:

  • Per Mail anonym über Tuta: Senden Sie Ihre Hinweise verschlüsselt und vertraulich an unsere Hinweisstelle unter . Tuta ( www.tuta.com)  ist ein sicherer E-Mail-Dienst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, der Ihre Identität auf Wunsch schützt und eine vertrauliche Kommunikation gewährleistet.
  • Per Brief (anonym über den Hausbriefkasten): Sie können Ihre Meldung auch anonym per Post einreichen. Verwenden Sie dazu bitte einen zugeklebten Briefumschlag mit folgender Adressierung:

MVZ Düsseldorf-Centrum GmbR

Hinweisgeber-Meldestelle – Vertraulich

Immermannstraße 65a

40211 Düsseldorf

Werfen Sie den Brief direkt in unseren Hausbriefkasten ein. Nur autorisierte Personen der Hinweisstelle haben Zugriff auf diese Post.

  • Per Stimmverzerrung: Wenn Sie Ihre Meldung mündlich abgeben möchten, können Sie eine Sprachnachricht mit Stimmverzerrung (z. B. über Voice-Changer oder Voicechanger Plus) erstellen und an unsere Hinweisstelle senden – z. B. als Audio-Datei per Tuta E-Mail oder über einen sicheren Upload-Link. So bleibt Ihre Stimme anonym, Ihre Identität geschützt. Wir nehmen jede Meldung ernst.

Alle Hinweise werden streng vertraulich geprüft, und Hinweisgeber sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen geschützt – unabhängig davon, ob die Meldung anonym oder mit Namensnennung erfolgt.

1.) Eingang der Meldung

Ihre Meldung wird über den von Ihnen gewählten Meldeweg (E-Mail, App, Brief, Sprachnachricht etc.) entgegengenommen und ausschließlich von autorisierten Personen der Hinweisgeber-Meldestelle geöffnet.

2.) Vertraulichkeitsprüfung und erste Bewertung
Die Meldung wird auf Relevanz und Zuständigkeit geprüft. Gegebenenfalls nehmen wir – falls möglich – Rückfragen auf demselben Meldeweg vor.

3.) Einleitung interner Maßnahmen
Wenn sich ein Anfangsverdacht ergibt, wird eine interne Untersuchung eingeleitet. Dabei achten wir auf eine objektive, faire und diskrete Aufklärung des Sachverhalts.

4.) Rückmeldung an die hinweisgebende Person
Innerhalb von 7 Tagen bestätigen wir den Eingang der Meldung. Spätestens nach 3 Monaten informieren wir Sie – soweit möglich – über den Stand bzw. das Ergebnis der Bearbeitung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die in gutem Glauben Hinweise auf tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße geben. Der Schutz gilt nicht für bewusst falsche oder verleumderische Meldungen.

Bitte beachten Sie:
Wer absichtlich falsche Informationen meldet oder das Hinweisgebersystem missbräuchlich nutzt – etwa zur Verleumdung, zur Durchsetzung persönlicher Interessen oder aus Rache – handelt rechtswidrig. Solche Fälle können arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unser Hinweisgebersystem dient dem Schutz der Integrität unseres Unternehmens. Deshalb ist ein verantwortungsvoller und wahrheitsgemäßer Umgang mit diesem Meldeweg unerlässlich.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns besonders wichtig. Alle im Rahmen eines Hinweises übermittelten Informationen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und HinSchG) vertraulich behandelt.

  • Ihre Daten werden nur von autorisierten Personen verarbeitet, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  • Meldungen können anonym erfolgen – es ist keine Angabe persönlicher Daten erforderlich.
  • Sollte eine Identifikation notwendig sein, erfolgt dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
  • Die gespeicherten Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts erforderlich ist.